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»Zu flink« für MDK - Pflegestufe weg?

Fallen pflegebedürftige Patienten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit »flinken Bewegungen« auf, darf allein diese Beobachtung nicht zum sofortigen Verlust der Pflegestufe führen.

Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Hamburg mit Urteil vom 30. September 2015 (Az. L 1 P 2/15) und gab damit einer an Multipler Sklerose erkrankten Patientin Recht.Der MDK hatte der Frau im Dezember 2011 die Pflegestufe I weiter bewilligt. Bei der 68-Jährigen wurde zudem das Merkzeichen »G« im Schwerbehindertenausweis eingetragen, welches für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungs...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/994741.zu-flink-fuer-mdk-pflegestufe-weg.html

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