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Im Eilverfahren zur Pflegestufe

Rund um die Pflege

Eine Anschlussbehandlung soll den Betreffenden in die Lage versetzen, sich nach der Entlassung zu Hause weitgehend allein versorgen zu können. Doch wenn derjenige das nicht allein schafft?

Bei einem Sturz zog sich Herr P. einen komplizierten Beinbruch zu. Er wurde operiert und liegt noch im Krankenhaus. Seine Frau ist vor zwei Jahren verstorben, und die Kinder fragen sich, wie es nach der Entlassung des Vaters weitergehen soll.Der Sozialdienst des Krankenhauses regte eine anschließende Reha an, die bewilligt worden ist. Diese sogenannte Anschlussheilbehandlung soll Herrn P. in die L...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/994743.im-eilverfahren-zur-pflegestufe.html

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