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Uni darf auch Jahre später exmatrikulieren

Aachen. Eine Universität kann unter bestimmten Bedingungen Studenten wegen Täuschung exmatrikulieren, auch wenn diese schon mehrere Semester zurückliegt. Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Exmatrikulation eines Medizinstudenten der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts war die Exmatrikulation z...

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