Ein bisschen mehr Verbraucherschutz

Neues Gesetz soll Verbänden ein erweitertes Klagerecht bei datenrechtlichen Verstößen im Internet ermöglichen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Der Bundesjustizminister will Verbraucherschutzorganisationen ein Verbandsklagerecht in Sachen Datenschutz einräumen. Die digitale Wirtschaft ist nicht begeistert, doch auch von links gibt es Kritik.

Während die EU-Datenschutzreform in Brüssel auf den Weg gebracht wird, soll es auch in Deutschland einfacher werden, gegen den Missbrauch privater Daten vorzugehen. So wird der Bundestag am Donnerstag mit schwarz-roter Mehrheit ein Gesetz auf den Weg bringen, dass Verbraucherschützern bei Verstößen gegen den Datenschutz im Internet ein Verbandsklagerecht zugesteht. Wenn ein Unternehmen also zukünftig gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, indem es anderweitig erhobene Daten zu Werbezwecken einsetzt, dann können demnächst auch Verbände juristisch einschreiten. Denn viele Leistungen, die im Internet unentgeltlich angeboten werden, wie die Nutzung von sozialen Netzwerken, lassen sich die Anbieter bezahlen. Aber nicht vom Nutzer selbst, sondern von anderen Firmen, die die Daten weiterverwerten bzw. verkaufen. »Immer öfter auch durch eine gewinnbringende Weitergabe an andere Unternehmer«, wie es in der Begründung des federführen...


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