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Sozialhilfe für EU-Bürger umstritten

Arbeitsuchende EU-Bürger können nach Auffassung des Sozialgerichts Berlin keine Sozialhilfe beziehen. Sie haben allenfalls Anspruch auf Überbrückungsleistungen, um im Falle ihrer Hilfebedürftigkeit in ihr Heimatland zurückkehren zu können, entschied das Sozialgericht in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil vom 11. Dezember 2015. (AZ: S 149 AS 7191/13) Die Berliner Richter widersprachen damit ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/995115.sozialhilfe-fuer-eu-buerger-umstritten.html

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