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Juristischer Meilenstein für die Altanschließer

Cottbus. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) über Beiträgen für den Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation mit einem am Donnerstag veröffentlichtem Beschluss aufgehoben. Das teilte das Bundesverfassungsgericht selbst mit. Nach der vor dem 1. Februar 2004 gültigen Fassung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes hätte vo...

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