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Zusatzbeiträge

 Kassen müssen ihre Versicherten spätestens im Monat vor der geplanten Anhebung der Zusatzbeiträge auf ihr Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.  Kündigen kann man bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird, wirksam wird das zum Ende des übernächsten Monats.  Entscheidend für die Wahl der Kasse sollten neben der Beitragshöhe auch gute Erreic...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/995346.zusatzbeitraege.html

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