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Zusatzbeiträge
Kassen müssen ihre Versicherten spätestens im Monat vor der geplanten Anhebung der Zusatzbeiträge auf ihr Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Kündigen kann man bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird, wirksam wird das zum Ende des übernächsten Monats. Entscheidend für die Wahl der Kasse sollten neben der Beitragshöhe auch gute Erreic...
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