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Vater hat Anspruch auf Unterhalt

Elterngeld und Kindesunterhalt

Wer Elterngeld bezieht, muss nicht arbeiten gehen, um die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem weiteren Kind zu erfüllen.

Liegt eine Erwerbsobliegenheit - also die Verpflichtung, erwerbstätig zu sein - allerdings vor, gilt sie auch dann, wenn das jüngere Kind noch nicht das dritte Lebensjahr erreicht hat. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. September 2014 (Az. 10 UF 429/14).Die Eltern des 2008 geborenen Kindes sind ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/995613.vater-hat-anspruch-auf-unterhalt.html

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