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Zweitwohnungssteuer für Leipzig unzulässig

Leipzig. Die Zweitwohnungssteuer-Satzung der Stadt Leipzig ist unwirksam. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden. Sie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, weil der Steuertarif bei niedrigeren Mieten prozentual höher sei als bei teureren Wohnungen. Dies sei unzulässig, weil der Mieter nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert werden müsse, teilte das Geric...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/996295.zweitwohnungssteuer-fuer-leipzig-unzulaessig.html

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