Silvester: Terrorsorgen, Unfälle, Feiern

Tote auf der Berliner U-Bahn / Altersheim in Hamburg wegen Brand evakuiert / Hotel in Dubai in Flammen / Zwei Millionen bei Silvesterpartys in Rio de Janeiro

Berlin. Nach deutschem Sprengstoffrecht ist das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II für Privatpersonen ab 18 Jahren grundsätzlich am gesamten 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Die so entstehenden kriegsähnlichen Geräusche werden dann Silvester genannt. Auch in diesem Jahr haben Hunderttausende in Deutschland auf öffentlichen und privaten Feiern das alte Jahr verabschiedet und das neue Jahr begrüßt.

In München hat es in der Silvesternacht eine Terrorwarnung mit der Folge umfangreicher Polizeimaßnahmen gegeben. Die Dschihadistenmiliz IS soll nach Behördenangaben ein Selbstmordattentat in der bayerischen Landeshauptstadt geplant gehabt haben. Als Anschlagsziele galten demnach der Münchener Hauptbahnhof und der Bahnhof in Pasing. Etwa 550 Beamte waren in München im Einsatz. Es seien bislang keine Verdächtigen festgenommen worden. Der Hauptbahnhof und der Bahnhof im Stadtteil Pasing wurden vorübergehend abgesperrt, die Polizei warn...


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