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Geburtstagsfeiern mit Kollegen sind steuerlich absetzbar

Steuertipp

Kaffee und Kuchen lassen sich beim Finanzamt geltend machen - wenn zum Fest die Arbeitskollegen eingeladen sind. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz liegt mit einer entsprechenden Entscheidung auf einer Linie mit dem Bundesfinanzhof (BFH) in München.

Wer seinen Geburtstag mit Arbeitskollegen feiert, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Die Ausgaben seien als Werbungskosten abziehbar, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt/Weinstraße mit Urteil vom 12. November 2015 (Az. 6 K 1868/13). Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte der Geschäftsführer einer GmbH in der Westpfalz. Zu seinem 60. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/996803.geburtstagsfeiern-mit-kollegen-sind-steuerlich-absetzbar.html

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