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Sicherungsverwahrung ist rechtskonform

Straßburg. Die neu geregelte Sicherungsverwahrung von Straftätern in Deutschland stellt keine Verletzung der Menschenrechte dar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg urteilte am Donnerstag, dass die verlängerte Unterbringung eines Mannes zur therapeutischen Behandlung auch nach dem Ende seiner Haftstrafe rechtmäßig war. Es war das erste Mal, dass das sich das Gericht mit der...

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