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In der Theorie bestanden

Ines Wallrodt über die Rechtmäßigkeit der Sicherungsverwahrung

Die Bundesregierung kann aufatmen: Die Neuregelung ihrer Vorgänger zur Sicherungsverwahrung kann aus Sicht der europäischen Menschenrechtsrichter bleiben, wie sie ist. Damit ist die wichtige Reformdebatte über eines der härtesten Instrumente des Strafrechts wohl auf absehbare Zeit beendet, ohne dass Alternativen hinreichend geprüft worden sind. Und an der Macht der Gutachter und ihrer Gefährl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/997293.in-der-theorie-bestanden.html

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