Ab 2016 gelten höhere Sätze beim Unterhaltsbedarf

Kindesunterhalt

Im letzten nd-ratgeber des Jahres 2015 war eine Fülle von Änderungen und Neuregelungen aufgeführt, die ab 2016 gelten. Mit diesem Beitrag gehen wir näher auf die Änderungen beim Kindesunterhalt ein, wo ab 1. Januar 2016 gesetzliche Änderungen gelten.

Der gesetzliche Mindestunterhalt orientiert sich künftig nicht mehr an den steuerlichen Kinderfreibeträgen, sondern am Existenzminimum. Dies ergibt sich nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH aus dem »Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts« vom 20. November 2015. Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle steigen.

Zum Hintergrund: Schon seit längerer Zeit war das Verfahren zur Berechnung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder in der Kritik. Der Mindestunterhalt war per Gesetz an den steuerlichen Kinderfreibetrag gekoppelt. Eine zügige Erhöhung des Unterhalts war damit schwierig. Teilweise lag er unter dem kindlichen Existenzminimum.

Der Gesetzgeber hat hier nun einige Änderungen vorgenommen. Mindestunterhalt, wonach der Kinderfreibetrag künftig bei der Berechnung des Mindestunterhalts keine Rolle mehr spielt. Die entscheidende gesetzliche Vorschrift ist § 1612a...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.