Gysi: Opposition braucht alle Rechte

Bundesverfassungsgericht verhandelte über Organklagemöglichkeit ohne Auflagen

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am Mittwoch über eine Klage der LINKEN im Bundestag. Die will eine Verfassungsänderung erreichen - es geht um den Schutz ihrer Rechte im Parlament.

Als Linksfraktion und Grüne im letzten Jahr den Whistleblower Edward Snowden zu einer Zeugenaussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages nach Berlin rufen wollten, verhinderte die Mehrheit des Ausschusses dies. Die Zusammensetzung des Ausschusses widerspiegelt die im Bundestag - die Große Koalition aus Union und SPD verfügt über eine erdrückende Mehrheit. LINKE und Grüne sahen deshalb von Anfang der Legislatur an ihre Rechte als Minderheit im Bundestag beschnitten. Auf diese kommt es beispielsweise an, wenn Fraktionen einen Untersuchungsausschuss einsetzen wollen oder wenn es um die Redezeiten geht, die den Fraktionen zugestanden werden. Und es geht nach Auffassung der LINKEN auch um das Recht zur Normenkontrollklage.

Das Normenkontrollrecht soll dafür sorgen, dass Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit geltendem Recht geprüft werden. Das Recht auf Normenkontrollklage haben die Bundesregierung, Landesregierungen oder e...


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