Polens neues Polizeigesetz erlaubt mehr Überwachung

Opposition: Schutz von Berufsgeheimnissen aufgeweicht / Beichte bleibt geheim / Streit um Verfassungsrichter weiter ungelöst

Wenigstens die Beichte bleibt privat: Das polnische Parlament hat ein Polizeigesetz beschlossen, das die elektronische Überwachung und Datenerfassung ausweitet. Und der Streit um das Verfassungsgericht geht weiter.

Warschau. Das polnische Parlament hat am Freitag ein Polizeigesetz beschlossen, das die elektronische Überwachung und Datenerfassung ausweitet. Ein Vertreter der liberalkonservativen Opposition kritisierte, das Gesetz greife zu weit in die Privatsphäre der Bürger ein.

Mehrere Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt, die das Gesetz abmildern und unter anderem Ärzten, Journalisten und Anwälten den Schutz von Berufsgeheimnissen garantieren sollten. Nach dem neuen Gesetz sind lediglich Beichtgeheimnisse und Gespräche mit Verteidigern für Ermittler nicht verwertbar.

Die Nationalkonservativen der PiS haben im Parlament die absolute Mehrheit. Für das Gesetz stimmten 234 Abgeordnete bei 213 Gegenstimmen und drei Enthaltungen...


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