Keine Entschädigung für die Hohenzollern
Potsdam. Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. sollen keine Entschädigung für enteignete Schlösser, Villen und Ländereien in Potsdam und Brandenburg erhalten. Das habe das Landesamt für offene Vermögensfragen im Dezember 2015 entschieden, berichteten die »Potsdamer Neuesten Nachrichten« am Freitag. Gegen den Ablehnungsbescheid habe Georg Friedrich Prinz von Preußen, der Chef des Hauses Hohenzollern, Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Eine Entschädigung könne etwa dann verweigert werden, wenn Antragsteller der NS-Diktatur »Vorschub geleistet« haben. Ein untergeordnetes Vermögensamt hatte zunächst eine Ausgleichszahlung an die Hohenzollern von 1,2 Millionen Euro errechnet. dpa/nd
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