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Asylsuchende zur Kasse gebeten

Asylsuchende in der Schweiz sind verpflichtet, bei der Einreise persönliche Vermögenswerte von mehr als 1000 Franken (914 Euro) abzugeben, um sich an den Kosten für ihren Aufenthalt zu beteiligen. Das sieht das Asylgesetz vor, jedoch blieb die Praxis bisher im Verborgenen. Das Schweizer Fernsehen (SRF) zeigte nun einen syrischen Vater, der das Haus seiner Familie verkauft habe, um deren Fluch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/998425.asylsuchende-zur-kasse-gebeten.html

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