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Vorlage binnen eines Jahres

Heizkostenabrechnung

Nach geltender Rechtslage müssen dem Mieter die Heizkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres zugeschickt werden. Abrechnungen für das Kalenderjahr 2014 musste der Mieter daher bis zum 31. Dezember 2015 vorliegen haben.

Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr stellen. Nach Einschätzung des Mietervereins Dresden und Umgebung sind vor allem Abrechnungen, die erst kurz vor Ablauf der Frist eintreffen, häufig fehlerhaft. Eine Überprüfung lohnt sich für den Mieter hier fast immer. Einwendungen gegen eine Abrechnung können bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang dersel...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/998507.vorlage-binnen-eines-jahres.html

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