Ungerechtfertigte Klausel im Mietvertrag

Untervermietung

Eine Klausel, die den Vermieter zur Erhebung eines angemessenen Zuschlags zur Miete im Falle der Untervermietung berechtigt, ist nicht rechtens.

Sie verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 553 BGB. So urteilte das Landgericht Berlin am 27. Januar 2015 (Az. 16 O 442/14).

Die Klausel, so erklärte der Berliner Mieterverein, ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren. Deshalb liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor.

Nach § 553 Abs. 2 BGB, wovon nach Abs. 3 nicht zum Nachteil des Miet...


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