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Wegerisiko beim Beschäftigten

Wer zu spät zur Arbeit kommt ...

Welche Folgen drohen Beschäftigten, wenn sie wegen eines Flugausfalls oder eines Unwetters nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können?

Antwort darauf gibt Tjark Menssen, Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH:Flugausfall: Sitzen Berufstätige wegen eines Flugverbots am Urlaubsort fest, brauchen sie Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen nicht zu fürchten. Denn Beschäftigte sind nicht schuld am Arbeitsversäumnis, so dass sie nicht gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen. Allerdings müssen sie den Vorgesetzten so früh wie...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/998511.wegerisiko-beim-beschaeftigten.html

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