Viele Verschlechterungen sind 2016 in Kraft getreten

Hartz-IV-Änderungsgesetz

Mit Beginn des Jahres 2016 trat das Hartz-IV-Änderungsgesetz in Kraft - mit mit etlichen Verschlechterungen.

Was besagen die geringfügig erhöhten neuen Hartz-IV-Regelsätze für 2016 im Detail?

Regelbedarfsstufe 1

Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

neu 404 Euro/alt 399 Euro

Regelbedarfsstufe 2

Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

neu 364 Euro/alt 360 Euro

Regelbedarfsstufe 3

Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

neu 324 Euro/alt 320 Euro

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