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Bestandsschutz für die Herdprämie

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutete nicht das sofortige Aus für das Betreuungsgeld

Auch für verfassungswidrige Leistungen gilt der Bestandsschutz. Deshalb wird das Betreuungsgeld in den kommenden Jahren weiterhin ausgezahlt. Erst 2018 ist wohl endgültig Schluss.

Das Bundesverfassungsgericht ließ im Juli 2015 keine Zweifel offen: »Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld«, hieß es in der Urteilsbegründung zur umstrittenen Herdprämie. Damit reagierte Karlsruhe auf einer Klage des SPD-geführten Hamburger Senats, der bereits unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes durch die schwarz-gelbe Koalition im Februar 2013 eine...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/998581.bestandsschutz-fuer-die-herdpraemie.html

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