Flüge über Kleinmachnow erlaubt

Klage einer Anwohnerin gegen die Betriebsgenehmigung des Airports BER abgewiesen

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Ein Versuch, die Frage des Lärmschutzes rund um Schönefeld neu aufzuwerfen, scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht in Berlin.

Rund um Berlin ist das Ehepaar aus Bonn kreuz und quer 2000 Kilometer gefahren, um eine neue Bleibe zu finden. Am Ende haben sie sich für ein Grundstück in Kleinmachnow entschieden, dort »das älteste Haus am Platze, Baujahr 1907« gekauft, erinnert sich der Mann. 1994 ist das gewesen. Damals war er als Volkswirt bei einem Verkehrsverband tätig, heute ist er 73 Jahre alt. »Den Ruhestand habe ich mir anders vorgestellt«, bekennt er.

Denn seit das Ehepaar im September 2010 erfuhr, »dass wir überflogen werden«, kämpft es dagegen. 1994 habe beim Kauf des Eigenheims eine Rolle gespielt, dass Kleinmachnow nach damaligem Kenntnisstand vom Fluglärm des künftigen Hauptstadtflughafens nicht betroffen sein sollte. Das dachten die Gemeinde und die Öffentlichkeit, bis 2010 die Deutsche Flugsicherung plötzlich ganz andere Flugrouten vorstellte. »Wir sind betrogen worden«, stellt der 73-Jährige nüchtern fest. Das Ehepaar handelte sofort. Der Mann ...


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