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Gesetzentwurf zu Tempelhof vorgestellt

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Tempelhof-Gesetz soll am 28. Januar geändert werden, um eine Flüchtlingsstadt auf dem Vorfeld und angrenzenden Flächen zu realisieren. Die stadtentwicklungspolitischen Sprecher von SPD- und CDU-Fraktion, Daniel Buchholz und Stefan Evers, haben am Mittwoch den aktuellen Gesetzentwurf vorgestellt. Mit diesem »ungewöhnlichen Schritt« wolle man einer »unkoordinierten Diskussion« bei der Bürgerbeteiligung an diesem Donnerstagabend vorbeugen, sagte Buchholz.

Allein schon der bundesgesetzliche Rahmen lässt nur eine temporäre Nutzung bis zum 31. Dezember 2019 zu, versicherte Evers. »Der Entwurf hat mit dem ursprünglichen Aufschlag nichts zu tun«, sagte er. »Kein Grashalm wird angefasst«, es seien nur bereits versiegelte Flächen zur Nutzung vorgesehen, sagte Buchholz. Die Forderung, Ferienwohnungen zu nutzen sei verständlich, aber frühestens im April umsetzbar. Änderungen an Formulierungen seien noch möglich, aber kein »komplettes Zurückfallen« hinter den aktuellen Stand. nic

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