Barschel, Brian und Heidi haben Auftrittsverbot am Karfreitag

Bis heute gilt an »stillen Tagen« für über 700 Filme ein Aufführungsverbot / Piratenpartei veröffentlichen FSK-Liste

  • Stephan Fischer
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

An Karfreitag darf nicht getanzt werden - und manche Filme nicht aufgeführt werden. Das »sittliche und religiöse Empfinden« könnte laut FSK gestört werden. Aber haben die Prüfer die Filme überhaupt gesehen?

Barschel darf an Heiligabend nicht sterben und Max und Moritz dürfen am Karfreitag keine Streiche verüben. Seit 1980 sind es über 700 Filme geworden, die auf einer »schwarzen Liste« der Freiwilligen Selbstkontrolle stehen und somit keine Feiertagsfreigabe erhalten, also beispielsweise nicht an Ostern oder am Totensonntag aufgeführt werden dürfen. Das damit verbundene Aufführungsverbot hat es in sich: Wer zu Ostern »Das Leben des Brian« von Monty Phyton aufführt, riskiert eine vierstellige Geldstrafe. Aber was macht eine Aufführung dieser rund 700 Filme, eine Auflistung wurde jetzt von der Piratenpartei veröffentlicht, nach Ansicht der FSK verbotswürdig? Ein Film landet dann auf der Liste, wenn sein »Charakter diesen stillen Feiertagen so sehr widerspricht, dass eine Verle...


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