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»Zumutbare Belastung« bleibt bestehen

Zum Urteil des Bundesfinanzhofs über Krankheitskosten

Die Hürde »zumutbare Belastungen« bei den Krankheitskosten bleibt bestehen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (siehe auch nd-ratgeber vom 13. Januar 2016).

Was steckt hinter der aktuellen Entscheidung des höchsten deutsche Finanzgericht (Az. VI R 32/13)? Zu gut deutsch: Die Steuerzahler können zusätzliche Ausgaben etwa für Medikamente, Praxisgebühren, Physiotherapie oder die Zahnspange des Kindes erst dann von der Steuer absetzen, wenn die Kosten eine bestimmte Summe überschreiten. Diese Hürde hat der BFH jetzt bestätigt. Es bleibt also alles beim Al...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/999455.zumutbare-belastung-bleibt-bestehen.html

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