Der Rauchwarnmelder des Vermieters zählt

Mietrechtsurteil

Will eine Vermieterin Rauchwarnmelder einbauen, so müssen das die Mieter des Hauses zulassen, auch wenn sie bereits eigene Geräte installiert haben.

Die Landesbauordnungen vieler Bundesländer schreiben vor, dass Vermieter ihre Mietwohnungen mit Rauchwarnmeldern ausstatten müssen, so auch in Baden-Württemberg. Eine Tübinger Vermieterin beauftragte deshalb eine Fachfirma damit, in ihrem Mehrfamilienhaus solche Geräte zu installieren und künftig auch zu warten.

Eine Mieterin legte sich quer und verweigerte der Firma den Zutritt zu ihren Räumen. Die Maßnahme sei überflüssig, weil sie bereits eigene Rauchwarnmelder eingebaut habe, führte sie als Argument an.

Doch die Vermieterin bestand auf dem Einbau der Rauchwarnmelder. Die Sache kam vor Gericht. Im Prozess bekam sie vom Amtsgericht Tübinge...


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