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Grundsatzurteil zur Leiharbeit lässt auf sich warten

Bundesarbeitsgericht entschied vorerst nicht darüber, ob DGB-Tarifverträge gültig sind, und verwies das Verfahren an die tiefere Instanz zurück

Formelle Gründe, keine Entscheidung in der Sache. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet und verweist die Klage eines Rechtsanwaltes aus Erlangen zurück ans Arbeitsgericht Nürnberg.

Ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zuständig für die Tarifverträge in der Leiharbeit oder nicht? Diese Frage bleibt auch nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom Dienstag unbeantwortet. Geklagt hatte ein Leiharbeiter aus Erlangen. Er wollte wissen, was die Stammbelegschaft in seinem Entleihbetrieb verdient (Aktenzeichen 1 ABR 13/14). Weil ihm die Auskunft verweig...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/999547.grundsatzurteil-zur-leiharbeit-laesst-auf-sich-warten.html

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