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Gericht schiebt irreführender Werbung Riegel vor

Schnäppchen schnell weg

Oft ein Ärgernis für Verbraucher: Ein Schnäppchen im Online-Shop ist schnell vergriffen. Nun hat ein Gericht die Werbung für solche Artikel verboten, wenn nicht sicher ist, dass sie auch für eine »angemessene Zeit« zu kaufen sind.

Ein Unternehmen darf nicht für ein Produkt werben, wenn der Verbraucher keine realistische Chance hat, die Ware innerhalb einer kurzen Reaktionszeit auch zu kaufen. Der Hinweis »nur in limitierter Stückzahl« reiche nicht aus. Eine derartige Werbung ist unzulässig, urteilte nunmehr das Oberlandesgerichts Koblenz am 7. Januar 2016 (Az. 9 U 296/15). Die Hinweise nannte das Gericht eine »Irreführung d...

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