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Zweitwohnungssteuer gekippt

Verwaltungsgericht Leipzig

Die Satzung über die Zweitwohnungssteuer der Stadt Leipzig ist unwirksam.

Das entschied das Verwaltungsgericht Leipzig mit Urteil vom 29. Dezember 2015 (Az. 6 K 594/15). Die Satzung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, weil der Steuertarif bei niedrigeren Mieten prozentual höher sei als bei teureren Wohnungen. Dies sei unzulässig, weil der Mieter nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert werden müsse, teilte das Gericht mit. Der Steuersatz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1001041.zweitwohnungssteuer-gekippt.html

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