Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Gericht: Bundespräsident darf schweigen

Berlin. Bundespräsident Joachim Gauck muss Medien nicht über Bedenken bei der Prüfung von Gesetzen informieren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Hintergrund war der Eilantrag eines Journalisten, der wissen wollte, welche verfassungsrechtlichen Bedenken Gauck unter a...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1001480.gericht-bundespraesident-darf-schweigen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.