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Gericht: Bundespräsident darf schweigen
Berlin. Bundespräsident Joachim Gauck muss Medien nicht über Bedenken bei der Prüfung von Gesetzen informieren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Hintergrund war der Eilantrag eines Journalisten, der wissen wollte, welche verfassungsrechtlichen Bedenken Gauck unter a...
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