Gericht: Bundespräsident darf schweigen
Berlin. Bundespräsident Joachim Gauck muss Medien nicht über Bedenken bei der Prüfung von Gesetzen informieren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Hintergrund war der Eilantrag eines Journalisten, der wissen wollte, welche verfassungsrechtlichen Bedenken Gauck unter anderem im Hinblick auf das 2012 beschlossene und schließlich 2015 vom Bundesverfassungsgericht gekippte Gesetz zum Betreuungsgeld hatte. Das Bundespräsidialamt verweigerte die Auskunft. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.