»Rabaukenjäger-Fall« kommt vor das Rostocker Oberlandesgericht
Neubrandenburg. Der sogenannte Rabaukenjäger-Fall wird nun auch das Oberlandesgericht in Rostock beschäftigen. Wie ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg sagte, haben die Anwälte des verurteilten Journalisten Revision eingelegt. Damit geht der Fall in die dritte Instanz. Am Freitag vergangener Woche hatte das Landgericht den Reporter einer Tageszeitung wegen Beleidigung eines Jägers zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt und damit die Entscheidung des Amtsgerichts Pasewalk bestätigt. Der Jäger hatte nach eigenen Angaben im Mai 2014 ein bei einem Unfall getötetes Reh mit dem Auto etwa 100 Meter von der Straße gezogen und an einem Feldweg vergraben. Er begründete das vor Gericht mit der Unfallgefahr und dem schlechten Zustand des Kadavers. Das Ziehen wurde von Unbekannten fotografiert, das Bild löste in sozialen Medien Empörung aus und führte zu einer umfassenden Berichterstattung der Zeitung. Darin wurde der Jäger zum Beispiel als »Rabaukenjäger« und »Drecksjäger« bezeichnet. dpa/nd
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