Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Dach über dem Kopf für Flüchtlinge

Kommunen und Träger der Wohlfahrtspflege könnten Wohnungsvermieter sein

Zur Integration von Flüchtlingen gehört neben dem Erlernen der Sprache und einem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz auch die eigene Wohnung.

»Kann meine Wohnung zugunsten von Flüchtlingen beschlagnahmt werden?« So lautete im Herbst 2015 eine Schlagzeile im Online-Magazin von anwaltsauskunft.de »Die Sorge ist weitgehend unbegründet«, hieß die Antwort von Rechtsanwalt Thomas Hannemann, Chef der DAV-Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien. Selbst bei Leerstand komme das nur dann in Frage, wenn der Eigentümer die Wohnung nicht vermiet...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1001739.dach-ueber-dem-kopf-fuer-fluechtlinge.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.