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Kein ALG-II für Kind der Ex-Partnerin

Patchworkfamilien haben als ALG-II-Empfänger keinen Anspruch auf Finanzierung einer größeren Wohnung wegen Besuchen des Kindes eines Ex-Partners. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Berlin heißt es, die Ausübung des Umgangsrechts mit einem Kind könne zwar sozialrechtliche Ansprüche gegenüber dem Jobcenter begründen. Voraussetzung sei jedoch die leibliche oder zumindest ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1002065.kein-alg-ii-fuer-kind-der-ex-partnerin.html

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