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Zugtoilette kaputt: Reisende erhält kein Schmerzensgeld

Trier. Die Deutsche Bahn muss einer Reisenden, die wegen einer defekten Zugtoilette in die Hose gemacht hat, kein Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied das Landgericht Trier am Freitag. Es revidierte damit ein Urteil des Amtsgerichts Trier, das der Frau 200 Euro zugesprochen hatte. Die Begründung damals: Die Fahrt eines Nahverkehrszuges ohne eine einzige funktionierende Toilette sei eine Pflichtve...

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