Zugtoilette kaputt: Reisende erhält kein Schmerzensgeld
Trier. Die Deutsche Bahn muss einer Reisenden, die wegen einer defekten Zugtoilette in die Hose gemacht hat, kein Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied das Landgericht Trier am Freitag. Es revidierte damit ein Urteil des Amtsgerichts Trier, das der Frau 200 Euro zugesprochen hatte. Die Begründung damals: Die Fahrt eines Nahverkehrszuges ohne eine einzige funktionierende Toilette sei eine Pflichtverletzung der Bahn. Diese Ansicht der ersten Instanz teilte das Landgericht nicht. Die Bahn hatte argumentiert, es gebe keinen Rechtsanspruch auf eine Toilette in solchen Zügen. Die Frau war im Oktober 2014 mit einer Regionalbahn von Koblenz nach Trier gefahren und hatte am Ende der fast zweistündigen Fahrt ihren Harndrang nicht mehr unterdrücken können. Das Landgericht entschied, »eigenverantwortliches Handeln« der Frau hätte das Geschehene verhindern können. dpa/nd
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