Klage der AfD-Fraktion abgewiesen

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam. Der Ausschluss der AfD-Landtagsfraktion von der Kontrolle des Verfassungsschutzes verstößt nicht gegen geltendes Recht. Das Landesverfassungsgericht wies am Freitag eine Klage der AfD gegen die mehrfache Ablehnung ihrer Kandidaten durch den Landtag zurück. Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) sei kein normaler Landtagsausschuss, Kandidaten dürften bei der Wahl wegen der besonderen Aufgaben des Gremiums wegen Vertrauensbedenken abgelehnt werden, sagte Gerichtspräsident Jes Möller. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass Minderheiten im Parlament bei der Wahl gänzlich übergangen werden, betonte Möller. Die seit 2014 im Landtag vertretene AfD wollte mit ihrer Klage durchsetzen, dass sie selbst entscheiden darf, welches Fraktionsmitglied in die PKK entsandt wird. Der Landtag hatte die Wahl der beiden bisher von der AfD nominierten Kandidaten wegen deren rechtsextremer Vergangenheit abgelehnt. epd/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.