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Klage der AfD-Fraktion abgewiesen

Potsdam. Der Ausschluss der AfD-Landtagsfraktion von der Kontrolle des Verfassungsschutzes verstößt nicht gegen geltendes Recht. Das Landesverfassungsgericht wies am Freitag eine Klage der AfD gegen die mehrfache Ablehnung ihrer Kandidaten durch den Landtag zurück. Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) sei kein normaler Landtagsausschuss, Kandidaten dürften bei der Wahl wegen der besondere...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1002402.klage-der-afd-fraktion-abgewiesen.html

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