Vorurteil per Gesetz: das Skandal-»Zigeunerurteil« von 1956

Die Stigmatisierung von Sinti und Roma nach dem Zweiten Weltkrieg blieb in Westdeutschland zunächst ungebrochen

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Mit der Ankerkennung, dass das Hitlerreich Sinti und Roma verfolgte und diese daher zu entschädigen sind, tut man sich in Deutschland bis heute schwer. Ein oberstes Gericht entschuldigt sich nun.

Wenn es um Sinti und Roma ging, schwächelte der Aufarbeitungsweltmeister immer. Es dauerte zehn Jahre von der Anerkennung des rassistischen Genozids an einer halben Million Angehörigen der Minderheit im Jahr 1982 bis zum Beschluss, ein Mahnmal zu errichten. Und weitere 20 Jahre bis zur Umsetzung - eine mit Peinlichkeiten gespickte Wartezeit. Man denke an die »Diskussion« über die Inschrift, in der sich die Regierung lange auf den abwertenden Begriff »Zigeuner« - kurzzeitig auch das englische »Gipsy« - festlegte, den neben dem Zentralrat der Sinti und Roma auch EU, OSZE und UN ablehnten. Oder an die Berliner CDU, die noch 2000 die Pläne zu diesem Mahnmal zu der Bemerkung verleiteten, das Stadtzentrum dürfte nicht zu einer »Gedächtnismeile« verkommen.

Grund für diesen Umgang ist, dass die Stigmatisierung von Sinti und Roma nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst ungebrochen blieb. Das betraf auch die Justiz. 1956 fällte der Bundesgerich...


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