»Täuschung der Öffentlichkeit«

Der Vorschlag der EU-Kommission zu Investitionsschiedsgerichten geht Kritikern nicht weit genug

Klagerechte für Konzerne stehen wieder auf der TTIP-Agenda. In dieser Woche wird der EU-Vorschlag erstmals verhandelt.

Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström gab sich zuversichtlich, als sie im Herbst vergangenen Jahres ihren Vorschlag zum umstrittenen Investitionsschiedsverfahren (ISDS) bekannt gab: »Heute lösen wir ein Versprechen ein - ein neues, modernisiertes System von Investitionsgerichten.« Für den Vorsitzenden des EU-Handelsausschusses, Bernd Lange (SPD), ist der Vorschlag gar der »letzte Sargnagel für ISDS«.

Ausgelöst durch Proteste gegen das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) war die EU-Kommission vor zwei Jahren zurückgerudert und hatte die Verhandlungen in diesem Punkt ausgesetzt. Investitionsschiedsverfahren gelten allein für Konzerne und werden in vielen Fällen hinter verschlossenen Türen verhandelt. Klagerecht haben allein Konzerne, verklagt werden können Staaten, wenn ihre Entscheidungen die Gewinne von Investoren schmälern.

Mit ihrem Vorschlag will die EU-Kommission diese privaten Schiedsgerichte ers...


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