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Erben Eltern Account des Kindes?

Facebook wehrt sich gegen Urteil

Facebook hat Berufung gegen ein Urteil eingelegt, laut dem das Online-Netzwerk den Eltern eines verstorbenen minderjährigen Kindes Zugang zu dessen Benutzerkonto verschaffen muss.

Die Richter des Landgerichts Berlin urteilten am 17. Dezember 2015 (Az. 20 O 172/15), dass der Vertrag mit Facebook Teil des Erbes sei (siehe nd-ratgeber vom 3. Februar 2016). Somit will das Gericht den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher. Ob die Berufung zugelassen wird, ist laut Gericht noch unklar. Geklagt hatte eine Frau, deren Tochter 2012 unter bis...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1002627.erben-eltern-account-des-kindes.html

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