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Maklerangaben zu Energieverbrauch Pflicht

Berlin. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Rechte von Wohnungssuchenden in Deutschland gestärkt und einen 2015 von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittenen Rechtsspruch in zweiter Instanz bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts sind Makler dazu verpflichtet, bei der Bewerbung von Wohnimmobilien Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie nach der Energieeinsparverordnung zu nenne...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1002673.maklerangaben-zu-energieverbrauch-pflicht.html

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