Maklerangaben zu Energieverbrauch Pflicht

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Berlin. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Rechte von Wohnungssuchenden in Deutschland gestärkt und einen 2015 von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittenen Rechtsspruch in zweiter Instanz bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts sind Makler dazu verpflichtet, bei der Bewerbung von Wohnimmobilien Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie nach der Energieeinsparverordnung zu nennen, wenn ein Energieausweis vorliegt. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Würzburg in einem Rechtsstreit zwischen der DUH und einem Makler entschieden, dass dieser seine in Zeitungen beworbenen Immobilien mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Energiebedarf versehen muss. Der beklagte Makler ging in Berufung. nd

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