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Brinkmann darf klagen

Insolvenzverwalter kann gegen P+S vorgehen

Stralsund. Im Rechtsstreit um die Gültigkeit des Jahresabschlusses der P+S-Werften aus dem Jahr 2010 hat das Landgericht Stralsund die Klage von Insolvenzverwalter Berthold Brinkmann zugelassen. Demnach ist Brinkmann berechtigt, gegen die von ihm als Insolvenzverwalter vertretenen P+S-Werften zu klagen, wie der Vorsitzende Richter, Siegfried Imkamp, am Montag sagte. Brinkmann hatte geklagt, weil e...

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