Brinkmann darf klagen
Insolvenzverwalter kann gegen P+S vorgehen
Stralsund. Im Rechtsstreit um die Gültigkeit des Jahresabschlusses der P+S-Werften aus dem Jahr 2010 hat das Landgericht Stralsund die Klage von Insolvenzverwalter Berthold Brinkmann zugelassen. Demnach ist Brinkmann berechtigt, gegen die von ihm als Insolvenzverwalter vertretenen P+S-Werften zu klagen, wie der Vorsitzende Richter, Siegfried Imkamp, am Montag sagte.
Brinkmann hatte geklagt, weil er ein Gutachten der Wirtschaftsprüfer KPMG für fehlerhaft hält. Demnach sei die Stralsunder Volkswerft überbewertet in die Verschmelzung mit der Wolgaster Peene-Werft gegangen. Brinkmann will deshalb den Jahresabschluss aus dem Schlüsseljahr 2010 für nichtig erklären lassen. Gegen das Zwischenurteil kann Berufung eingelegt werden. dpa/nd
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