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Krankheitsbedingt gekündigt
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Bevor der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen darf, muss er prüfen, ob eine andere Aufgabe im Betrieb die Krankheitszeiten des Mitarbeiters hätte verringern können. So urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 10 Sa 1702/14) nach einer Information der Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH).Im verhandelten Fall arbeite eine Frau seit 15 Jahren als B...
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