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Bewerber einladen

Schwerbehinderung

Sind schwerbehinderte Stellenbewerber durch einen Eignungstest gefallen, müssen öffentliche Arbeitgeber sie dennoch zum Bewerbungsgespräch einladen. Eine unterlassene Einladung sei ein Indiz für eine entschädigungspflichtige Diskriminierung.

Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig- Holstein in Kiel (Az. 3 Sa 36/15) in einem am 25. November 2015 bekanntgegebenen Urteil.Geklagt hatte ein Schwerbehinderter, der sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber für die Ausbildung im dualen Studium zum »Verwaltungsinformatiker Diplom (FH)« beworben hatte. Die geforderte »vollwertige Fachhochschulreife« erfüllte er, so dass er zum schr...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1003579.bewerber-einladen.html

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