Stadt muss Kinderfreizeit bezahlen

  • Lesedauer: 1 Min.

Speyer. Die Stadt Landau muss einem Gerichtsurteil zufolge die Kosten für eine Kinderfreizeit für zwei Grundschüler aus einer Hartz-IV-Familie übernehmen. Das Sozialgericht in Speyer teilte am Donnerstag mit, dass es bei dem Rechtsstreit um jeweils 55 Euro Kosten für eine viertägige Freizeit des Schülerhorts in den Osterferien mit Übernachtung ging. Die Kommune hatte die Bezahlung mit dem Argument verweigert, dass das monatliche Budget von zehn Euro für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bereits für die Mitgliedschaft in einem Turnverein verbraucht sei. Das sahen die Richter aber anders (Az.: S 15 AS 857/15 vom 23.02.2016). dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal