Stadt muss Kinderfreizeit bezahlen

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Speyer. Die Stadt Landau muss einem Gerichtsurteil zufolge die Kosten für eine Kinderfreizeit für zwei Grundschüler aus einer Hartz-IV-Familie übernehmen. Das Sozialgericht in Speyer teilte am Donnerstag mit, dass es bei dem Rechtsstreit um jeweils 55 Euro Kosten für eine viertägige Freizeit des Schülerhorts in den Osterferien mit Übernachtung ging. Die Kommune hatte die Bezahlung mit dem Argument verweigert, dass das monatliche Budget von zehn Euro für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bereits für die Mitgliedschaft in einem Turnverein verbraucht sei. Das sahen die Richter aber anders (Az.: S 15 AS 857/15 vom 23.02.2016). dpa/nd

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